Den Führerausweis auf Probe, eigentlich - befristeter Führerausweis, gilt nur für Kategorien A, und B (Personenwagen). Die Probezeit beträgt drei Jahre. Sie ist auf dem Führerausweis unter der Rubrik 4b «Ablaufdatum» vermerkt. Sie müssen während des ersten Jahr den Weiterbildungskurs besuchen. Anderenfalls werden Sie mit einer Busse bis zu 300 Franken bestraft. Es ist sehr empfehlenswert die Weiterbildung so schnell wie möglich zu besuchen.
Wir der Führerausweis auf Probe aufgrund einer Widerhandlung entzogen, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Dauert der Entzug über die Probezeit hinaus, so beginnt die Verlängerung der Probezeit mit der Rückgabe des Führerausweises. Bei der zweiten Widerhandlung, wird der Führerausweis auf Probe annulliert. Dies gilt ebenfalls, wenn der Ausweis mittlerweile unbefristet erteilt wurde.
Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung und nur mit einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten erteilt werden. betroffene Personen müssen sich alleine innerhalb einer anerkannten, verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle melden, um auf eigene Aufwendungen eine Abklärung und die Anfertigung eines Gutachtens zu veranlassen, das während Einreichung nicht älter als drei Monate sein darf. Nach erneutem Bestehen der Führerprüfung wird ein neuer Führerausweis auf Probe erteilt.
Es ist sehr wichtig zu, für sämtliche Personen, die im Besitz eines Führerausweis auf Probe sind, gilt eine Alkohol-Nulltoleranz. Beim ersten Führerausweisentzug aufgrund Alkohol am Steuer, verlängert sich die Probezeit um einen Jahr. Beim zweiten Entzug verfällt der Führerausweis auf Probe und kann frühestens ein Jahr später mit einem verkehrspsychologischen Gutachten wieder beantragt werden.
Mit dem Erlangen des regulären Führerausweises nach Beendigung der Probezeit gilt für dich die reguläre Toleranz von 0,5 Promille.
Aber: Seit dem 1. Oktober 2016 kommt innerhalb Alkoholkontrollen eine moderne Messmethode zum Einsatz. Alles darüber findest du hie
Weiterbildung / Führerausweis auf Probe (WAB-Kurse)
Innerhalb der Probezeit ist eine Weiterbildung bei einem Kursanbieter zu erfüllen. Der WAB-Kurs muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung besucht werden.
Fakten über Inhalt und Ablauf der Kurse erhalten Sie unter www.2phasen.ch oder innerhalb Ihrer Fahrschule.
Personen aus der Umgebung Biel / Bienne – SEELAND können bei der Fahrzentrum Lyss AG WAB-Kurse und freiwillige Kurse besuchen. https://www.fzl-ag.ch
Wer bekommt einen befristeten Führerausweis?
Alle Personen, die erstmals einen Führerausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) erwerben.
Wann erhält man den Führerausweis auf Probe?
Nach bestandener theoretischer und praktischer Fahrprüfung.
Änderungen per 1. Januar 2020
Die Weiterausbildung dauert nur noch einen Tag.
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