Den Führerausweis auf Probe, eigentlich - befristeter Führerausweis, gilt nur für Kategorien A, und B (Personenwagen). Die Probezeit beträgt drei Jahre. Sie ist auf dem Führerausweis unter der Rubrik 4b «Ablaufdatum» vermerkt. Sie müssen während des ersten Jahr den Weiterbildungskurs besuchen. Anderenfalls werden Sie mit einer Busse bis zu 300 Franken bestraft. Es ist sehr empfehlenswert die Weiterbildung so schnell wie möglich zu besuchen.